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Bundesverfassungsgericht
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Re: Bundesverfassungsgericht
[You must be registered and logged in to see this image.] 21. Juli 2011
[You must be registered and logged in to see this image.]Denn Künstler sind das Gewissen der Nation... Robert Rauschenberg - Bild (c) Marco Piono
Nachruf auf das Bundesverfassungsgericht.
Liebe Kinder, liebe Eltern!
Mit großem Bedauern müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die höchste
judikative Instanz dieses Landes im Sterben liegt. Ihr Verscheiden würde
dem Rechtsstaat und der Gewaltenteilung den Garaus machen. Die
verantwortlichen Politiker könnten sich ins Fäustchen lachen.
Am 21. Juli letzten Jahres versuchte das hohe Gericht sich noch einmal zu behaupten und schlug der Legislative das Urteil 1 BvR 420/09 um die Ohren. Dies Urteil stellt fest, dass seit nunmehr 52 Jahren Trennungskinder unverheirateter Eltern in einem verfassungswidrigen,
also illegalen Rechtsraum aufwachsen. Das Urteil fordert die
Legislative auf, umgehend ein verfassungskonformes Gesetz zu
verabschieden.
Die zuständige Justizministerin meinte damals, man werde sich jetzt
wohl oder übel bald daran machen, ein Gesetz zu entwickeln, welches dem
Auftrag des Grundgesetzes (Artikel 6) und dem Urteil des Verfassungsgerichtes entgegenkommen solle. Seitdem ist heute ein Jahr vergangen und passiert ist: nichts.
Ruhe in Frieden, hohes Gericht.
Deshalb nehme ich den Geburtstag dieses Urteils zum Anlass alle
Deutschen aufzufordern eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel einzureichen. Denn diese ist die
Vorgesetzte von Frau Leuthäuser-Schnarrenberger.
Dienstaufsichtsbeschwerde
unter anderem wegen:
1: Untätigkeit
2: Amtsmissbrauch
3: Seelischer Grausamkeit.
Mathieu Carriere, Hamburg. 21. Juli, 2011
P.s. Sollte auch diese Aktion dem Gesetzgeber kein Feuer unter dem Arsch
machen, werden wir wohl ein auto da fé inszenieren müssen, um unseren
Kindern und ihren Eltern zu ihrem Menschenrecht zu verhelfen.
Nachtrag: Muster-Aufsichtsbeschwerde (PDF) von “VäterWiderstand” – Vielen Dank dafür!
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Nachruf auf das Bundesverfassungsgericht.
Liebe Kinder, liebe Eltern!
Mit großem Bedauern müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die höchste
judikative Instanz dieses Landes im Sterben liegt. Ihr Verscheiden würde
dem Rechtsstaat und der Gewaltenteilung den Garaus machen. Die
verantwortlichen Politiker könnten sich ins Fäustchen lachen.
Am 21. Juli letzten Jahres versuchte das hohe Gericht sich noch einmal zu behaupten und schlug der Legislative das Urteil 1 BvR 420/09 um die Ohren. Dies Urteil stellt fest, dass seit nunmehr 52 Jahren Trennungskinder unverheirateter Eltern in einem verfassungswidrigen,
also illegalen Rechtsraum aufwachsen. Das Urteil fordert die
Legislative auf, umgehend ein verfassungskonformes Gesetz zu
verabschieden.
Die zuständige Justizministerin meinte damals, man werde sich jetzt
wohl oder übel bald daran machen, ein Gesetz zu entwickeln, welches dem
Auftrag des Grundgesetzes (Artikel 6) und dem Urteil des Verfassungsgerichtes entgegenkommen solle. Seitdem ist heute ein Jahr vergangen und passiert ist: nichts.
Ruhe in Frieden, hohes Gericht.
Deshalb nehme ich den Geburtstag dieses Urteils zum Anlass alle
Deutschen aufzufordern eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel einzureichen. Denn diese ist die
Vorgesetzte von Frau Leuthäuser-Schnarrenberger.
Dienstaufsichtsbeschwerde
unter anderem wegen:
1: Untätigkeit
2: Amtsmissbrauch
3: Seelischer Grausamkeit.
Mathieu Carriere, Hamburg. 21. Juli, 2011
P.s. Sollte auch diese Aktion dem Gesetzgeber kein Feuer unter dem Arsch
machen, werden wir wohl ein auto da fé inszenieren müssen, um unseren
Kindern und ihren Eltern zu ihrem Menschenrecht zu verhelfen.
Nachtrag: Muster-Aufsichtsbeschwerde (PDF) von “VäterWiderstand” – Vielen Dank dafür!
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Re: Bundesverfassungsgericht
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Bundesverfassungsgericht
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